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   OVG Niedersachsen, 19.12.2013 - 11 LA 139/13   

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https://dejure.org/2013,36914
OVG Niedersachsen, 19.12.2013 - 11 LA 139/13 (https://dejure.org/2013,36914)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2013 - 11 LA 139/13 (https://dejure.org/2013,36914)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 11 LA 139/13 (https://dejure.org/2013,36914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG; § 5 Abs. 3 S. 2 AufenthG; § 25 Abs. 3 S. 2 Buchst. b) AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung durch einen Ausländer i.R.d. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 3 S. 2 Bst. b, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2
    Ausweisungsgrund, Regelerteilungsvoraussetzung, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Generalpräventiver Zweck, Straftat, Ausweisung, Sperrwirkung, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung durch einen Ausländer i.R.d. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung durch einen Ausländer i.R.d. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Straftat von erheblicher Bedeutung kann gegen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen sprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 311
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 15.06.2011 - 19 B 10.2539

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2013 - 11 LA 139/13
    Es bedarf daher weder der Feststellung einer Wiederholungsgefahr noch einer auf den Einzelfall bezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung (BayVGH, Urt. v. 15.6.2011 - 19 B 10.2539 -, juris, Rn. 31 ff.; Burr, in: GK-AufenthG, § 25, Rn. 51; Dienelt, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 25, Rn. 50 ff.).

    Denn dann würde die gesetzgeberische Intention, bei Vorliegen von Ausschlusstatbeständen nach § 25 Abs. 3 Satz 2 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu unterbinden, unterlaufen werden (vgl.: BayVGH, Urt. v. 15.6.2011 - 19 B 10.2539 -, juris, Rn. 59; siehe auch: BayVGH, Urt. v. 20.3.2013 - 19 BV 11.288 -, juris, Rn. 104 f.).

  • VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, weil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2013 - 11 LA 139/13
    Denn dann würde die gesetzgeberische Intention, bei Vorliegen von Ausschlusstatbeständen nach § 25 Abs. 3 Satz 2 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu unterbinden, unterlaufen werden (vgl.: BayVGH, Urt. v. 15.6.2011 - 19 B 10.2539 -, juris, Rn. 59; siehe auch: BayVGH, Urt. v. 20.3.2013 - 19 BV 11.288 -, juris, Rn. 104 f.).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2013 - 11 LA 139/13
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Entsch. v. 2.12.1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 251).
  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

    Eine Entscheidung, nicht von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abzusehen, könnte nicht allein mit dem Hinweis darauf begründet werden, dass die Ratio von § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG nicht durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG unterlaufen werden soll (a.A. für die dort entschiedenen Fälle Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2013 - 11 LA 139/13, juris Rn. 9; Bay. VGH , Urt. v. 15.06.2011 - 19 B 10.2539, juris Rn. 59; VGH BW, Urt. v. 22.07.2009 - 11 S 1622/07, juris Rn. 69).
  • VG Freiburg, 17.05.2022 - 10 K 5070/19

    Ausweisung eines Ausländers nach Inkrafttreten der Rückführungsrichtlinie

    Insbesondere wird abzuwägen sein, welches Gewicht dem öffentlichen Interesse an der Erfüllung der jeweiligen Regelerteilungsvoraussetzung gegenüber dem privaten Interesse des Ausländers an der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zukommt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.12.2013 - 11 LA 139/13 -, juris Rn. 8).

    Darüber hinaus werden die Wertungen des Gesetzgebers in Erwägung zu ziehen sein, die der Schaffung der Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 AufenthG zugrunde liegen und die sich aus dem systematischen Zusammenhang ergeben, in dem diese Regelung steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.12.2013 - 11 LA 139/13 -, juris Rn. 8; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.04.2014 - 10 C 12.497 -, juris Rn. 29).

  • VG Freiburg, 21.06.2022 - 10 K 542/20

    Verbindung eines Einreise- und Aufenthaltsverbot mit Rückkehrentscheidung;

    Insbesondere wird abzuwägen sein, welches Gewicht dem öffentlichen Interesse an der Erfüllung der jeweiligen Regelerteilungsvoraussetzung gegenüber dem privaten Interesse des Ausländers an der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zukommt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 11 LA 139/13 -, juris Rn. 8).

    Darüber hinaus werden die Wertungen des Gesetzgebers in Erwägung zu ziehen sein, die der Schaffung der Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 AufenthG zugrunde liegen und die sich aus dem systematischen Zusammenhang ergeben, in dem diese Regelung steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 11 LA 139/13 -, juris Rn. 8; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. April 2014 - 10 C 12.497 -, juris Rn. 29).

  • VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis - Berücksichtigung von § 25 Abs 3 S 2 Alt 1

    Ansonsten bestünde ein vom Gesetzgeber nicht gewollter Wertungswiderspruch (vgl. VGH München, Urt. v. 15.06.2011 - 19 B 10.2539 - juris und Urt. v. 20.03.2013 - 19 BV 11.288 - juris - OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.12.2013 - 11 LA 139/13 - AuAS 2014, 14).

    Darüber hinaus sind die Wertungen des Gesetzgebers in Erwägung zu ziehen, die der Schaffung der Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 AufenthG zugrunde liegen und die sich aus dem systematischen Zusammenhang ergeben, in dem diese Regelung steht (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.12.2013 - 11 LA 139/13 - juris -).

  • VGH Bayern, 04.04.2014 - 10 C 12.497

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Insbesondere ist abzuwägen, welches Gewicht dem öffentlichen Interesse an der Erfüllung der jeweiligen Regelerteilungsvoraussetzung gegenüber dem privaten Interesse des Ausländers an der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zukommt (vgl. NdsOVG, B.v. 19.12.2013 - 11 LA 139/13 - juris Rn. 8).
  • VG München, 26.02.2014 - M 9 K 13.4762

    Faktischer Inländer; erhebliche Straftaten; Reiseunfähigkeit wegen

    Regelmäßig ist dies wegen der diesem Ausschlusstatbestand zugrundeliegenden gesetzgeberischen Wertung auch nach § 25 Abs. 5 AufenthG im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (OVG Lüneburg, B.v. 19.12.2013 - 11 LA 139/13 - BayVGH, U.v. 20.3.2013 - 19 BV 11.288 - juris; Maaßen in BeckOK, AufenthG, § 25 Rn. 148; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, § 25 Rn. 91 f.).
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